Zusätzliche Bedingungen

Diese Zusatzbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von « Markus Bode - Internetlösungen ».

Zusätzliche Bedingungen für fertige Programmlösungen und das Erstellen von Webseiten, Programmen

§ 1.1 Fertige Programmlösungen
Für die vom Betreiber bereitgestellten Programme kann der Kunde Lizenzen erwerben. Er darf das/die Programm(e) nur ausführen oder benutzen, wenn er im Besitz einer dafür vorgesehenen Lizenz ist. Eine abweichende Vereinbarung ist im individuellen Vertrag zu regeln.
Der Betreiber ist Eigentümer des Produktes. Der Kunde erhält lediglich eine Nutzungserlaubnis. Der Kunde darf keinen Teil der Software separat verwenden oder verkaufen. Lizenzen müssen jederzeit dem Betreiber vorgezeigt werden können.

§ 1.2 Änderung an Programmen
Der Kunde darf eine fertige Programmlösung verändern, wenn er eine Lizenz besitzt, in welcher dies erlaubt wird. Ansonsten darf der Kunde nur Designänderungen und Textänderungen vornehmen.
Er darf keinesfalls ohne Lizenz den Copyright-Hinweis im Programmquellcode und in der Programmausgabe entfernen, verändern oder durch die Schrift-, Design- oder Farbgestaltung unsichtbar oder schlecht lesbar machen. Der Kunde darf eine fertige Programmlösung oder Teile dieser nicht (wieder-)verkaufen bzw. resellen. Dies ist dem Betreiber vorbehalten. Durch eine Quellcode-Änderung übernimmt der Kunde die Verantwortung und Haftung bei Fehlern.

§ 1.3 Updates
Mit dem Kauf einer fertigen Programmlösung bekommt der Kunde Zugriff auf einen Downloadbereich. Dort kann er alle Versionen eines Programmes herunterladen, auch welche, die erst nach dem Kauf erschienen sind. Der Zugriff auf diesen Downloadbereich kann zeitlich beschränkt sein und beträgt - wenn nicht anders vereinbart - sechs Monate. Nach Ablauf der vertraglich geregelten Zeit besteht kein Anspruch auf den Downloadbereich und damit auch auf neue Versionen mit einem erweiterten Funktionsumfang. Ausgenommen von der zeitlichen Regelung sind gravierende Funktionsfehler sowie die Behebung von Sicherheitslücken. Diese Bugfixes und Security-Updates können jederzeit kostenfrei angefordert werden.
Der Kunde hat die Pflicht, die zur Verfügung stehenden Updates zu installieren, sofern damit keine unzumutbaren Nachteile für ihn verbunden sind.

Die Programmlösungen sind jeweils für "aktuelle" Serverhardware und Serversoftware (nach dem Stand der Wissenschaft und Technik) ausgelegt Bei größeren Änderungen der zugrundeliegende Software stellt der Betreiber Updates zur Verfügung, so dass die Programmlösung weiter betrieben werden kann.

§ 1.4 Installation
Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 1.5 Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Betreiber vor, rechtlich gegen den Kunden vorzugehen. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, seine Leistungen einzustellen. Eine Zuwiderhandlung stellt auch das Entschlüsseln von verschlüsseltem Quellcode dar.

§ 1.6 Fehler bei Programmen
Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Durch Eingriffe in den Programmcode der Applikationen oder Webseiten durch den Kunden verliert der Kunde das Recht auf Nachbesserung, Support und Service durch den Betreiber. Das gilt auch für Abänderungen im Programmcode, welche vom Kunden an einen Dritten in Auftrag gegeben werden.

§ 1.7 Schutz
Der Kunde erklärt sich bereit, nach besten Kräften dafür zu Sorgen, dass niemand unbefugten Zugriff auf die Dateien des Programmes erhält.

§ 1.8 Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte Ware, also von dem Betreiber erstellte Abbildungen, Daten, Programme oder Programmteile und sonstige Unterlagen und Informationen, Eigentum des Betreibers. Kommt ein Kunde in Verzug, kann der Betreiber, unbeschadet sonstiger Rechte, die Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn er dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Eine abweichende Vereinbarung ist im individuellen Vertrag zu regeln.

§ 1.9 Entwicklung
Als vereinbarte Grundlage der Verpflichtungen gelten stets die vom Kunden benannten Anforderungen an das Programm sowie die bezeichneten Hardwarevoraussetzungen vor dem Vetrag. Die Nachlieferung von Anforderungen oder Spezifikationen durch den Kunden sind möglich, müssen aber von dem Betreiber angenommen werden und werden zusätzlich vergütet. Einen Pflicht zur Annahme nachträglicher Anforderungen oder Spezifikationen durch den Betreiber besteht nicht. Bei Annahme können vereinbarte Fristen verändert werden.

§ 1.10 Support
Technischer Support, sowie Hilfestellung zur Bedienung, werden ausschließlich per E-Mail geleistet. Kostenloser Support per E-Mail ist an den Zugriff auf das Downloadarchiv (§1.3) gekoppelt, d.h. mit Auslaufen des Zugriffs auf Updates erlischt auch der kostenlose Support.